Über die finanziellen Folgen einer Scheidung
Mit der Erfolgswahrscheinlichkeit einer Ehe ist das so eine Sache: in der Schweiz werden 40% aller Ehen geschieden. Die Zahlen in Deutschland sind auch nicht viel besser: auch im „Grossen Kanton“ werden ca. 36% der Ehen geschieden. Am Häufigsten kommt das Ehe-Zerwürfnis im Alter zwischen 40 und 50 daher, die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung ist stabil bei 15 Jahren. (Zahlen vom Bundesamt für Statistik (BFS, Neuenburg).
Man heiratet also meist „jung und hoffungsvoll“, in der Regel in den Zwanziger oder Dreissiger Jahren des Lebens und möchte miteinander eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Doch leider werden die heftigen Konsequenzen einer späteren Scheidung völlig verdrängt, junge Heiratswillige sind gut beraten sich vor dem „Ja-Wort“ Gedanken über die rechtlichen und finanziellen Folgen Ihrer Eheschliessung zu informieren.
In der Schweiz tritt nach der Hochzeit quasi als „default“ per Gesetz (ZGB) der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung in Kraft. Will heissen, der gemeinsam während der Ehe erarbeitete Lohn, aber auch die Erträge aus Vermögen, wie z.B. Dividenden, kommen in einem gemeinsamen Topf, der Errungenschaft. Falls nun die jungen Eheleute sehr unterschiedliche hohe Einkommen haben, oder das Vermögen sehr unterschiedlich verteilt ist, kann das bei einer Scheidung zu einem bösen Erwachen führen: Du hast Dir mühsam ein schönes Aktiendepot zusammengespart und freust Dich jedes Jahr über die üppigen Dividenden? Tja, die Hälfte Deiner Dividenden während der gesamten Ehezeit gehört Deinem Ex, bzw. Deiner Ex-Frau.
Spätestens wenn Kinder oder eine gemeinsam gekaufte Wohnung ins Spiel kommen wird es dann noch schwieriger mit den Vermögensmassen, also der Frage „Wem gehört was bzw. wer bekommt was?“.
Neben dem ganzen emotionalen Stress einer Trennung kommen nun noch die happigen Honorare des Anwalts hinzu, eine Ehe wird vor Gericht geschieden und selbst in einfach gelagerten Fällen ist mit Anwaltshonoraren und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend CHF zu rechnen. Es mündet also oft in einem finanziellen Desaster, wenn man nichts vereinbart.
Abhilfe kann hier ein Ehevertrag schaffen, in diesem kann man den Güterstrand der Gütertrennung wählen, welcher die Vermögenswerte separiert: jeder bringt sein Geld in die Ehe ein und bei einer Trennung gibt es dann kein gemeinsames Vermögen (und auch keine gemeinsamen Schulden). Ein Ehevertrag muss bei einem Notar öffentlich beurkundet werden, die Kosten von ca. 200-300 CHF sind eine gute Investition in klare Verhältnisse.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn:
Es hat eine gemeinsame Liegenschaft (hier wäre dann eine Ehe- und Erbvertrag nötig).
Komplexe Vermögenswerte, z.B. ausländische Liegenschaften
Einer oder beide Ehepartner sind selbstständige Unternehmer
Sehr unterschiedliche Einkünfte oder Vermögenswerte der Ehepartner
Obacht: ein Ehevertrag schützt aber nicht vor Unterhaltszahlungen, welche eine beträchtliche Summe über die Jahre ausmachen, vor allem wenn kleine Kinder vorhanden sind. Für die Höhe der Unterhaltsbeiträge sind das Einkommen der Eheleute, die Länge der Ehe und die Lebenshaltungskosten relevant. Im Grundsatz soll jeder nach der Scheidung seinen Lebensstandard beibehalten können - was natürlich eher Wunschdenken darstellt. In der Realität wird der wirtschaftlich stärkere Partner massiv belastet, der Abstieg im Lebensstandard kann sehr steil ausfallen.
Auch die Sozialwerke der AHV und Deine Pensionskasse, und damit Deine Altersvorsorge, werden durch die Scheidung tangiert. Die AHV zählt die gemeinsamen Ehejahre, die Pensionskasse gleicht bei einer Scheidung gar das Altersguthaben aus: wenn bspw. die Frau während der Ehe nicht berufstätig war, wird das halbe, während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben, gesplittet und aufgeteilt – auch hier nützt der Ehevertrag nichts. Deine angesparte Säule 3a wiederum wird durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung geschützt, wieder ein Argument mehr im Rahmen der Hochzeitvorbereitung auch den Notartermin einzuplanen.
Eine Scheidung verursacht emotionalen und finanziellen Stress. Klug beraten ist, wer sich vor der Eheschliessung professionellen Rat einholt. Eine Rechtsperson oder ein fähiger Finanzplaner können neutral über die Risiken aufklären und nützliche Handlungsempfehlungen geben. Auch falls nichts vor oder während der Ehe geregelt wurde, ist ein Aufsuchen der Fachperson vor dem Einleiten der Scheidung der richtige Weg.
Meine Kollegin Elsie hat zum Thema einen guten Abstract mit persönlicher Erfahrung in Englisch auf Ihrem Blog verfasst: www.loveandfinance.ch
Nützliche Bücher zum Thema hat es einige. Zu beachten ist aber dass ein Grossteil der Ratgeberbücher zum Thema den Fokus auf deutschen Familienrecht hat, was Lesern in der Schweiz und Österreich nicht weiterhilft.
Hier mein Tipp für die Schweiz:
Aktueller Ratgeber aus Beobachter-Reihe vom Autor Daniel Trachsel. Sehr anschaulich geschrieben über die Trennung, quasi die Vorstufe zur Scheidung. Viele Tipps und nützliche Adressen für Hilfe, bspw. einer Mediation.
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